Integra von Rückwärtsfahrendem beschädigt, Gutachter und Wertverlust?

  • #1

    Hallo zusammen,


    die offizielle Saison fängt nicht gerade erfreulich für mich an, ich bin eben von der Arbeit nach hause gefahren und wollte noch kurz eine Kleinigkeit beim Discounter kaufen....


    Aus einer Parklücke fuhr ein Ford Transit rückwärts heraus- ich machte langsamer und er hielt kurz an- ging dann davon aus dass er mich gesehen hat und fuhr weiter- in dem Moment fuhr der Wagen wieder weiter und rammte mich am Auspuff- durch die Wucht kippte die Maschine nach links und ich konnte gerade noch vom Sitz springen, so dass ich nicht unter der Maschine zum legen kam. Mir ist dabei glücklicherweise nichts passiert, die Integra hat allerdings ein paar Schäden davon getragen (Delle/Kratzer am Auspuff, Topcase linke Seite verkratzt, Verkleidung links unten angeschrammt und locker, Spiegel links verkratzt, Kunsstoffverkleidung links vorne innen angeschrammt- das auf den ersten Blick wahrnehmbare). Die Dame hat natürlich gleich Ihre Schuld bestätigt und mir die Versicherunsdaten mitgeteilt, ebenso haben wir die Polizei verständigt die das ganze dann aufgenommen hat.


    Nun stellt sich mir die Frage wie ich hier am besten vorgehen sollte- insbesondere da die Integra gerade mal 14 Monate jung ist und ca 1600km erst auf dem Tacho hat- Modell RC89.Ich dene es wäre wohl am geeignetsten einen Gutachter mit dem Schaden zu beauftragen? Ist das bei dem beschriebenen Schaden im Rahmen?


    Dann stellt sich mir die Frage nach dem Wertverlust- die Maschine ist ja nun auch nicht als unfallfrei zu bezeichnen bzw. zu verkaufen und wie gesagt gerade erst 14 Monate jung- habt Ihr da Erfahrungen ob und wenn ja, in welcher Höhe da ein Wertverlust geschätzt oder gesetzt wird?




    grüß

  • #2

    Ich würde die Integra ohne Gutachten beim Freundlichen HH meines Vertrauens herrichten lassen, da sie m.E. neuwertig ist. Das wird er gern erledigen; da kommt bestimmt einiges zusammen. ;) Die alten Teile dann evtl. verkaufen.(?)


    M.W. ist es kein Unfallfahrzeug, da offenbar nur Verkleidung etc. beschädigt ist. M.E. kein Wertverlust.


    Alternativ zum Geld verdienen: Nach Kostenvoranschlag abrechnen und nicht alles ersetzen lassen, bzw. mit Gebrauchtteilen, etc....


    Alles Gute,
    Glück im Unglück,


    Pietzt

  • #3

    Habe drüber nachgedacht- die beschädigten Teile sind alle optischer Natur und tragen keine technischen Einschränkungen mit sich( auf den ersten Blick als Laie eben)- die Versicherung des Schädigend hat sich gestern auch noch direkt bei mir telefonisch gemeldet und nach dem Stand der Dinge erkundigt. ich bin dann so verblieben dass ich erstmal ein Gutachten erstellen lasse und dann entscheide ob ich fiktiv abrechne, oder den Schaden reparieren lasse- ich denke aber da ich natürlich auch diesen Schaden bei einem späteren Weiterverkauf angeben muss, wird es wohl auf die fiktive hinaus laufen...

  • #4

    Da wirst Du schlecht abschneiden.
    Du bekommst nämlich nicht den Reparaturpreis abgelöst, sondern die Wertminderung des Fahrzeuges durch die entstandene Beschädigung.
    Das ist in der Regel nur ein Bruchteil der Kosten für eine sachgemäße Reparatur in einer Werkstatt.
    Aufpassen!

  • #5

    Das kann nicht stimmen- ich würde bei fiktiver Abrechnung doch den vom Gutachter ermittelten Betrag- abzüglich der MWST bekommen? Was anderes habe ich bisher auch nicht erlesen können.

  • #7

    Das Gutachten des SV hat nichts mit den Reparaturkosten der Werkstatt zu tun.
    Du hast einen Anspruch auf Ersatz des Schadens.
    Das ist entweder eine Reparatur oder den Geldbetrag welchen Du durch die entstandene Beschädigung beim Verkauf weniger bekommen würdest.
    Schaden ist nicht gleich Reparaturkosten!
    Das bewertet der SV und die Versicherung bietet Dir einen Ablösebetrag an.
    Vergleiche die von der Versicherung angebotene Barablöse mit dem Kostenvoranschlag (!) der Werkstatt.
    Es geht z.B. nicht, sich den gesamten Reparaturbetrag unter dem Hinweis auszahlen zu lassen man würde die Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt durchführen und macht es dann nicht.
    Wenn man nicht repariert oder in ein billiges Nachbarland zur Reparatur fährt, ist das eine unzulässige Bereicherung und kann von der Versicherung zurückgefordert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von DonS ()

  • #8

    Du meinst also ich sollte mich auf das Gutachten des SV nicht blind verlassen?Ich dachte eigentlich dass der "für" einen ist wenn man ihn selbst beauftragt und eben Regel und konformsachlich nach bestem Wissen und Gewissen das Gutachten erstellt. Termin habe ich bereits heute mittag, mal schauen was sich da ergibt bzw. wie die Schätzung ausfällt- ich will auf jeden fall eine fiktive Abrechnung machen, alles andere ist hier für den fall wohl eher nachteilig für mich und einen späteren Weiterverkauf. Ich weiss dass ich die Integra nicht bis zu Ihrem natürlichen Tod fahren werde, dafür bin ich leider immer zu sehr interessiert an den Neuerscheinungen- daher rechnet sich eine Instandsetzung der optischen Schaden für mich dann eher weniger, das kann ich bis auf einige Sachen wohl selbst "ausbessern". So habe ich dann zumindest ansatzweise den finanziellen Nachteil bei einem Weiterverkauf in der Zukunft ersetzt bekommen, so ist zumindest mein gedanke. Da ich die Maschine aus erster Hand mit nur 94km auf dem Tacho selbst zu einem fairen preis erworben habe, sollte sich das dann in Grenzen halten- hoffe ich zumindest mal....

  • #9

    Der von Dir beauftragte SV kümmert die gegnerische Versicherung wenig.
    Die hat i.d.R. ihre eigenen Gutachter.
    Kläre vorher ab, ob das so ist. Wäre schade ums Geld.

  • #10

    ich verheimlich ja nicht dass ich den Schaden dann unrepariert lassen möchte, diese Wahl habe ich als Geschädigter ja, oder nicht?


    Muss halt jetzt abwarten was die erste Schätzung seitens des Gutachters ergibt, ich kenne die Ersatzteilpreise bei Honda nicht explizit- weiss aber dass zumindest der Auspuff incl. Abdeckung, das Topcase (Shad SH37), die leicht abgeschrammte Innenverkleidung vorne links zum Kotflügel hin, sowie unten die Abdeckung im Trittbereich ersetzt werden müssten, dazu Spiegel und Bremshebel links.Der Auspuff scheint relativ teuer als Ersatzteil zu sein was ich so gelesen habe.


    Sollte die gegnerische Versicherung aufgrund des Gutachtens ein Gegengutachten beauftragen wwäre dann sowieso mein direkter Weg zum Anwalt klar. Aber ich hoffe mal dass die Dame gestern am Telefon es ernst mit der schnellen und unkomplizierten Abrechnung meinte...ich habe ihr ja mitgeteilt dass ich ein Gutachten erstellen lasse- und sie hat mir das auch so schriftlich dann bestätigt.

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