Heute von KFZ touchiert worden, wie weiter vorgehen?

  • #1

    Nabend zusammen,



    ich wurde heute mittag - während ich im Überholvorgang war, von einem unachtsam rausziehenden Auto auf der rechten unteren Seite leicht touchiert.


    Glücklicherweise blieb die Integra aber auf der Strasse und somit auch ich selbst.Der Fahrer entschuldigte sich mehrfach für seinen Fehler- nachdem wir auf einen nahegelegenen Parkplatz gefahren waren.


    Ich fragte dann wie er sich die Regulierung des Schadens an meiner Integra (MIVV Auspuff an Hülle und Carbon verkratzt, untere Kunststoffverkleidung punktuell verschrammt-ebenso das darüber liegende lackierte Stück der Karosserie)- daraufhin entgegnete er dass es das Auto seiner Freundin sei und Ihr das "sicher nicht recht wäre"- er meinte dass er sich erinnere dass in seiner eigenen Haftpflichtversicherung so eine Klausel bestehe die ihm Versicherungsschutz auch bei Nutzung eines nicht eigenen Fahrzeugs gewähre....er war sichtlich durch den Wind und so einigten wir uns darauf dass wir morgen telefonisch darüber genau sprechen und er dann mitteilt wie die Regulierung erfolgen soll,.


    Per whats app haben wir dann heute Abend einen persönlichen Termin für morgen mittag ausgemacht- meine Frage lautet daher wie würdet ihr vorgehen, oder was sollte ich tun, bzw. von ihm verlangen?Ich will einfach nur den entstandenen Schaden ersetzt haben- ob von ihm selbst oder der Versicherung des Unfall KFZ ist mir persönlich letztendlich Wurscht. Was meint Ihr dazu?

  • #2

    Ich bin kein Versicherungsfachmann, aber:
    * von einer quasi personenbezogenen Haftpflichtversicherung, die auch zahlt, wenn ich nicht mit meinem Auto, sondern einem anderen einen Schaden verursache, habe ich noch nie gehört.
    * auch wenn es sich fies gegenüber einem eigentlich netten Unfallgegner anhört: Du hast einen Schaden an deinem Fahrzeug und er (bzw. seine Versicherung) muss dafür geradestehen. Ich würde darauf bestehen, dass die Haftpflichtversicherung des Autos, mit dem der Schaden verursacht wurde, informiert wird. Dann lässt du den Integra nach den Maßgaben dieser Versicherung untersuchen und reparieren. Falls er selber den Schaden übernehmen will (um irgendwelche Prozente zu erhalten oder was auch immer) kann er das auch später tun. Das muss weder er noch seine Freundin vorher entscheiden.
    Und falls er tatsächlich so eine komische Haftpflicht hat, können das auch die Versicherungen hinterher unter sich ausmachen. Das ist nicht dein Problem...

    YOLO!


    Durchschnittsverbrauch Saison 2014: 3,4 l/100Km; Saison 2015: 3,4 l/100Km; Saison 2016: 3,5 l/100Km;
    Saison 2017: 3,5 l/100Km; Saison 2018: 3,4 l/100Km. Saison 2019: 3,5 l/100Km.

  • #3


    Ich auch nicht!
    Und selbst wenn es die gibt hätte der Unfallverursacher auch später noch die Chance, den Schaden nicht durch die KfZ-Haftpflicht sondern durch seine eigene Haftpflichtversicherung regulieren zu lassen oder ihn sogar selbst zu begleichen.
    Um auf der sicheren Seite zu sein würde ich schnellstmöglich die gegnerische KfZ-Haftpflichtversicherung informieren. Die erfährt man unter Angabe des KfZ-Kennzeichen unkompliziert über den Zentralruf der Autoversicherer.


    Das sich um die Regulierung des Schadens kümmern zu müssen gehört übrigens zum zu regulierenden Schaden dazu. Und dafür gibt es Fachleute, die sowas deutlich besser können als man selbst: Anwälte!
    Auch wenn die Schuldfrage klar ist sollte man nicht davor zurück schrecken sich einen Anwalt zu nehmen und den von der gegnerischen Versicherung bezahlen zu lassen. Und wenn sie nicht eindeutig geklärt ist erst recht!
    Welche Rechte man hat weiß man selbst oft gar nicht und bei der Versicherung arbeiten ja schließlich auch Fachleute, und zwar mit dem Ziel, möglichst wenig zu bezahlen. ;)



    Bitte nicht!
    Ab einer gewissen Schadenshöhe hat man das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die von den Versicherungen beauftragten Gutachter arbeiten nun mal im Auftrag der Versicherung und möchten das auch in Zukunft noch tun. Wie da wohl die Gutachten ausfallen? ;)
    Und wenn man schon selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben hat dann auf gar keinen Fall noch den Gutachter der Versicherung ans Fahrzeug lassen. Sonst gibt es plötzlich zwei Gutachten und ein Rechtsstreit ist vorprogrammiert.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #4

    Schau zu , dass zu einer Unterschrift kommst wo er seine Schuld bekennt. Z.b internationales unfalllprotokoll für deine Versicherung......dann dürfte es dir egal sein wie und ob der Junge versichert ist. Deine Versicherung holt sich dann schon die Kohle bei ihm persönlich zurück...


    Oder läufts bei euch anderst ?



    -----------------------------



    Und in meinen Breitengraden gibts das allerdings meist als Zusatzversicherung zu der obligaten Fahrzeughaftpflichtversicherung :
    Haftpflicht bei führen eines fremden Fahrzeuges



    Ist z.b. eine gute sache sollte ich einTesthobel in Einzelteile zurückbringen....bzw. der Mech. lässt mich vorgängig eine Kopie meines Füherausweises unterschreiben mit dem Text , dass ich für alle etwaige Schäden aufkommen muss.


    Sollte ich keine solche Zusstzversicherung haben kann ich allenfalls mein Glück bei meiner allfälligen Privathaftpflichtversuch versuchen...

    Physik ist nur trocken , wenn der Tank leer ist

    Einmal editiert, zuletzt von alprider ()

  • #5

    Lass' doch einfach den Schaden beziffern und teile ihm das Ergebnis mit. Wenn er problemlos aus eigener Tasche bezahlt, ist doch alles gut. Soviel Fairness hat er m.E. verdient.


    Bei Probs kann man dann immer noch die Keule herausholen, viele Kosten produzieren und viel Staub aufwirbeln.


    So habe ich es bei einem vergleichbaren Fall in der Innenstadt gemacht; Schadenhöhe war da 340,- €.


    Alles Gute,
    Pietzt

  • #6

    Also mein Gedanke wäre jetzt auch gewesen dass ich den Schaden mal grob schätze(ich weiss was der MIVV kostet oder gekostet hat- allerdings wird es mit der Verkleidung unten und der Verkleidung unter den Fussablagen schwierig, die Einzelpreise kenne ich leider nicht) und ihm den heute beim Gespräch nenne. Dann hat er zumindest mal einen ungefähren Eindruck der Schadenshöhe, ich hatte nämlich auch etwas das Gefühl dass er die Kosten wohl etwas falsch einschätzt....


    Je nach seiner Reaktion heute, werde ich dann auch klar ansprechen wie ich nun weiter vorgehe- primär eben den Schaden der Versicherung des KFZ melden. Mit dem Gutachten hadere ich allerdings etwas, da es ja auch so einen finanzielle grenze gibt bis zu der auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht oder angebracht ist- ich denke ich sollte wohl unter dieser Grenze liegen, kann mich da allerdings auch täuschen :)


    Habt ihr einen Link wo ich die ungefähren teilepreis der Karosserieteile ersehen kann?



    Gruß


    Roomba

  • #7

    Ich denke eine Kostenschätzung der Werkstatt und eine schnelle Barzahlung durch deinen Unfallgegner dürfte eine günstige und angemessene Regulierung ermöglichen. Gutachter + Anwalt bekommen das auch hin, verdoppeln aber die Kosten ohne, dass du einen monetären Vorteil hast.
    Insgesamt war schon der Unfall ärgerlich und überflüssig. Verschwende, so meine Empfehlung, keine Energie.

  • #8

    Auf keine Fall von der Information der gegnerischen Versicherung absehen! Solange kein Betrag im Raum steht ist alles in Ordnung. Ihr beide kennt euch nicht. Es wäre nicht das erste mal, dass sich die Einstellung des Unfallgegners ändert, wenn erstmal 500,- € Reparaturkosten aufgerufen werden. Dann wird schnell mal diskutiert, ob man nicht eine Teilschuld hatte, weil man da (ja wo war der Unfall denn genau? Ich hoffe da gibt es Fotos) ja eigentlich nicht überholen durfte oder man ja "viel" zu schnell war...


    - Daten des Unfallgegners aufnehmen (inklusive Versicherung)
    - Versicherung informieren
    - Zur Werkstatt fahren und einen Gutachter mit der Feststellung des Schadens und der Schadenshöhe beauftragen. Der schaut auch gleich ob das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist (evtl. Rahmen verzogen o.ä.)
    - Gutachten an gegnerische Versicherung schicken lassen mit dem Hinweis, dass man den Schaden reparieren lassen will (Dann sind die in der Regel entspannter)
    - Kostenübernahmeerklärung der Versicherung abwarten
    - Reparieren lassen
    - Alles ist gut!


    All die anderen Möglichkeiten, die hier diskutiert wurden sind zwar "ganz nett". Allerdings kennst Du Deinen Unfallgegner nicht. Menschen können ihre Meinung ändern und dann artet so eine unkonventionelle Regelung schnell in einen handfesten Rechtsstreit aus.


    VG
    Frank

    Wenn ich einmal GROß bin, heirate ich mein Motorrad...

  • #9

    Ich wünsche dir, dass du buchstäblich "an einen netten, anständigen Verursacher" geraten bist.


    Auf "good will" lasse ich mich nach schlechten Erfahrungen nicht mehr ein, auch nicht bei
    Bagatelle Unfall!


    Erste Maßnahme wäre gleich nach Zeugen Ausschau halten, fotografieren der Schäden und Verkehrssituation
    mit Übersichtsaufnahme. Am besten Ausweis zeigen lassen, Personalien notieren, schriftliches Schuldanerkenntnis
    wäre optimal, machen aber viele aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht. Blöd ist, dass die Polizei nicht mehr
    überall bei Bagatelle Unfällen kommt und Tatbestand aufnimmt.


    Wie gesagt, hoffe du hast hier auch das nötige Glück und die Streitereien fangen nicht an, wenn der Schaden beziffert ist.
    Blöd ist auch, dass man am verursachenden Fahrzeug in der Zwischenzeit alle kleinen Spuren weg polieren kann..............


    Und ja, melde du den Unfall bei der gegnerischen Versicherung.


    Oh mein Gott, jetzt habe ich dich womöglich verunsichert?

  • #10

    Wie schon geschrieben: Nie ohne die Daten des Unfallgegners und den Versicherungsdaten den Unfallort verlassen. Auch wenn aus Versicherungsgründen kaum mehr einer ein Schuldeingeständnis unterschreibt, aber den Unfallhergang kann man gemeinsam dokumentieren.


    So gerüstet sollte eigentlich nix mehr schiefgehen. Dass die liebste Unfallgegnerin selber schockiert im stillen Kämmerlein von Dritten nachträglich gedrängt wird, sich aus der Nummer rauszuziehen mußte ich auch schon mal erleben. Hat ihr nix genützt und die Versicherung durfte noch meinen Anwalt mitzahlen.

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

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