gebrauchte NC nun Neufahrzeug

  • #1

    Hallo Forum,
    kurz zur Vorstellung: fahre schon etliche Jahre Motorrad, bin zuletzt auf Grund einer Probefahrt mit dem DCT von BMW K100 auf die NC750 umgestiegen. Die Vorgeschichte: Habe die NC750 Baujahr 2015 in Deutschland bei einer Hondavertretung über mobile.de entdeckt und zugeschlagen. Ist aus erster, privater Hand mit 34 km mit ein paar Goodies ausgestattet. Nach Österreich versendet und den üblichen Papierkrieg (Eintragung in die nationale Genehmigungsdatenbank und"Pickerlüberprüfung"). Dann die Überraschung, da das Fahrzeug zwar älter als 6 Monate, aber noch keine 6000 km runter hat, gilt es fiskalisch als NEU! Folge: Ich muss, neben userer Zulassungssteuer ("Normverbrauchsabgabe") noch zusätzlich die MwSt (eigentlich EUSt) zahlen! Die NC ist damit nochmal um über 1000€ teurer geworden. Nun zur Frage: Mir ist die NC als "differnzbesteuert" verkauft worden, der Händler sagt, er kann daher keine MwSt rücküberweisen. Meine Anfragen bei Öamtc und ADAC, ob lt §25a Differenzbesteuerung Abs. 7 die Differnzbesteuerung gar nicht zulässig sei, verliefen im Sand (keine letztgültig Beurteilung möglich...wenden sie sich an eine Fachanwalt...).
    Hat es einen Sinn, mich direkt an das Finanzministerium in Berlin zu wenden, wie der Öamtc empfiehlt?
    LG aus der Buckligen Welt (Nierösterreich)

    LG aus der Buckligen Welt (Niederösterreich)
    Christian

  • #2

    Hallo heuwas
    Dass der deutsche Verkäufer Differenzsteuer berechtigt ist, ist soweit mal korrekt, solange er ein Händler ist. Er zahlt lediglich den differenzbetrag zwischen EK und VK und zwar 19%.
    EuSt wird innerhalb der EU nur dann fällig, wenn die wäre die du erwirbst aus einem Drittland eingeführt wird. Wie das Österreichische Steuergesetz angewendet wird, kann ich nicht sagen, aber mir ist das auch unverständlich wie das bei dir läuft.
    Grüße Andy

    Zwei Kolben sind genug um Spaß zu haben.

  • #3

    Hallo Christian,
    das ist doch üblich, wenn man ein Fahrzeug innerhalb der EU aus einem anderen Land einführt.
    Normal informiert man sich ja vorher drüber. Ich habe dieses Jahr meine 690er aus Luxemburg importiert. Die Regelung ist innerhalb der EU überall gleich: falls jünger als 6 Monate oder weniger als 6.000 KM aufm Tacho, fällt die Mehrwertsteuer an. Nur die Höhe der Mehrwertsteuer könnte je nach Land unterschiedlich ausfallen.
    Mein Möpp hatte zum Glück 6.500 KM gelaufen :mrgreen: , die MWSt ist also nicht angefallen... .

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