Neuerung Winterreifenpflicht für Motorräder

  • #1

    19. Dezember 2016 ·



    AKTUELLER STAND IN SACHEN "WINTERREIFENPFLICHT"


    [Aktualisierung 1.11.2017]
    Paragraph 2 StVO wurde geändert

    "(3a) 1Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. 2Satz 1 gilt nicht für
    (...)
    2.einspurige Kraftfahrzeuge, "


    》》Keine Winterreifenpflicht für Motorräder《《

    *** E-Mail aus dem Verkehrsministrium stellt Änderung in Aussicht ***
    ** Kaum M&S-Reifen für Motorräder auf dem Markt - Enduroreifen können ausreichen **
    * ACHTUNG - Versicherungschutz in Gefahr! *


    Am Samstag, 10. Dezember 2016, erreichte den Bundesverband der Motorradfahrer in Deutschland (BVDM) aus dem Verkehrsministrium eine E-Mail mit diesem Inhalt: „Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, weitere Punkte - u.a. die Definition des Winterreifens - zu prüfen und die Vorschriften fortzuschreiben. Die diesbezügliche Überarbeitung der StVO ist derzeit in Arbeit. Dabei ist u.a. auch vorgesehen, Zweiräder von der situativen Winterreifenpflicht zu befreien, da entsprechende Winterreifen für diese Fahrzeuge nicht am Markt verfügbar sind."


    Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM) feiert diese Auskunft als Erfolg, wenngleich der BVDM bislang schon argumentierte, dass die "Winterreifenpflicht" aufgrund einer lückenhaften Argumentationskette vor dem Hintergrund europäischer Regelungen, für Motorräder nicht gelte.
    Der ADAC hingegen vertrat jedoch immer die Ansicht, dass eine Plficht zur entsprechenden Bereifung auch für Motorräder besteht.


    Tatsächlich sind aktuell kaum M&S-Reifen für Motorräder auf dem Markt. Das Verkehrsministerium vertrat daher bislang schon immer die Auffassung, dass z.B. auch grobstollige Geländereifen entsprechende Eigenschaften aufweisen.


    Ungeachtet einer anstehenden Überarbeitung - wer aufgrund falscher Bereifung einen Unfall verursacht, wird zur Rechenschaft gezogen. Nicht zuletzt beim Versicherungsschutz (Stichwort: Betriebsgefahr).


    - - - Ausführliche rechtliche Würdigung (Stand 19.12.2016) - - -


    § 2 Abs. 3a Satz 1 StVO sagt wörtlich aus
    "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."


    Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
    Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder.


    Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt.
    Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.
    Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder.


    Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.
    Verfügen Motorräder nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist.


    Nun sind am Markt faktisch keine Motorradreifen mit M+S-Kennzeichnung verfügbar. Die wenigen solchen Reifenmodelle beziehen sich überwiegend auf Roller.


    Auf Nachfrage teilte das Bundesverkehrsministerium dazu folgendes mit:
    "Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist,hängt nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich. Dies kann auch auf einen Enduroreifen zutreffen. Ob ein Reifen die Eigenschaften erfüllt, sollte beim Reifenhersteller angefragt werden."


    FAZIT: Rechtlich gesehen, bedarf es - nach wie vor ! - also bei winterlichen Straßenverhältnisse einer geeigneten Bereifung. Reifen, die das M+S-Symbol tragen, sollten diese aufweise oder eben auch großstollige Enduroreifen.
    Wer bei Schnee und Eisesglätte ohne solche Reifen unterwegs ist, riskiert aktuell noch immer ein Bußgeld und Punkte, z.B. Wenn man selbst ins Schleudern gerät oder gar aufgrund dessen einen Unfall verursacht.
    Faktisch ist man aber bei solchen Witterungsbedingungen mit einem Einspurfahrzeug nie gut unterwegs. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber diesen Umstand völlig außer Acht lässt.


    Auch wenn uns ganz überzeugte Ganzjahresfahrer dafür verurteilen mögen - manchmal sollte das Motorrad doch besser stehen bleiben.
    Und Skifahren kann auch Spass machen

  • #2

    Danke für den Hinweis!


    Gerade für unsere NCs gibt es ja zum Glück Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung, die diese Bezeichnung auch verdienen.
    Wie zu sehen, bin ich im Winter auf Heidenau M+S Silica unterwegs. Der Vorderreifen geht seit einer Woche in den dritten Winter, der Hinterradreifen hält bei mir, hauptsächlich bei Fahrten ins Büro, runde 4.000 km, steckt aber auch ein paarhundert Kilometer Autobahn zum Elefantentreffen weg. Nur wenn im Frühjahr die Temperaturen ansteigen, die Straße trocken ist ...., dann geht das Profil rapide zur Neige. Er hat eben die Zusatzbezeichnung "superrain".


    Mir sind es die 20 € für den Reifenwechsel (bei angelieferten Rädern) wert. Der jeweils andere Reifen wird im Keller eingelagert.

    Gruß Winterfahrer


    Ein guter Mann auf einer NC 750 X - das kann für weit
    mehr als 25.000 km eine optimale Kombination sein.
    (frei nach F.J.S.)

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