Reifenwechsel in Werkstatt -> 1000 EUR Schaden

  • #1

    Hallo zusammen,
    ich habe momenten einen Streit mit meinem Reifendienst, und mich würde eure Meinung interessieren.
    Ich hatte mir etwas in den Hinterreifen gefahren und die platte Maschine vom ADAC zum Reifendienst schleppen lassen.
    Nach ein paar Tagen war der neue Hinterreifen aufgezogen. Beim Abholen stellte ich fest, dass die hintere Bremse nicht funktionierte und das ABS hektisch blinkte. Bin sofort umgedreht und wollte das einem der Mechaniker zeigen. Der stand dann mit mir 20-30 Minuten ratlos um die Maschine, fummelte noch ein bisschen am hinteren ABS-Sensor. Die Maschine war dann aber völlig platt, liess sich auch nicht mehr anlassen.
    Wegen der kompletten Ratlosigkeit schlug ich dann vor, die NC zu Honda schleppen zu lassen.
    Das habe ich dann auch getan. Dort gab es dann unten angehängte Diagnose. Bin fast vom Stuhl gefallen bei der Rechnung. Ein schief montierter Bremssattel als Hauptursache.
    Bin mit der Rechnung zum Reifendienst, wollte natürlich mein Geld erstattet bekommen. Die meinten aber, das wäre nicht ihre Schuld. Kann ja vorher schon kaputt gewesen sein, oder bei Honda kaputtrepariert worden sein, gibt kein Geld.
    :(


    Was haltet ihr für die wahrscheinlichste Variante? Muss zum Reifenwechsel der Bremssattel demontiert werden? Wie Vertrauenswürdig sind offizielle Honda-Werkstätten?


    Viele Grüße,
    Andreas

  • #3

    Ich will Dir nicht noch nachträglich das Jahr versauen, aber ich hatte mal ein ähnliches Problem: Wegen eines schleichenden Plattfußes ließ ich 1996 an einer erst ein paar Wochen alten Vespa ET4 den hinteren Reifen tauschen. Ich hatte dazu das ausgebaute Rad angeliefert. Der Monteur hat dann die Alufelge mit den Montiereisen malträtiert, die hatte erhebliche Macken im sogar sichtbar verbogenen Felgenhorn. Der Reifenhändler stand dann auf dem Standpunkt, das sei Stand der Technik. Für die kleine Felgen- bzw. Reifengröße gebe es keine Montagemaschine, da müsse genau so von Hand gearbeitet werden. Von Felgenschonern hatte man noch nie etwas gehört... Eine Felge kostete irgendwas zwischen 350 und 400 DM, zuzüglich Montagekosten und Reifen, weil der bei dem brutalen Vorgehen ja auch gelitten haben könnte. Der Kostenvoranschlag des Vespa-Händlers lag bei knapp 500 DM.


    Ich habe längere Zeit mit dem Reifenhändler gestritten, der hat sich einfach stur gestellt. Die Geschäftsführung wechselte auch die Taktik: Nun war es nicht mehr Stand der (Montage-) Technik, der Schaden sei gar nicht bei dem Reifenhändler entstanden... Einen Anwalt konnte ich nicht bezahlen, zudem bestand das große Risiko, daß ich gutem Geld noch schlechtes nachwerfen würde. Ich habe die Felge selber etwas auf Vordermann gebracht, die groben Macken etwas glatt geschliffen und das Felgenhorn mittels Kunststoffhammer und Holzbeilagen etwas gerichtet. Natürlich blieb bei mir die Felge bei der Reifenmontage heile, denn ich hatte Felgenschoner benutzt. Die gab es damals für 10 DM bei Louise & Co., heute kosten sie eher 10 €.


    Ich habe mich ohne Hilfe als David nicht gegen Goliath durch setzen können. Heute - und vor allem bei einem vierstelligen Schaden! - würde ich nicht mehr aufgeben.


    Vor der Beauftragung eines Anwaltes solltest Du mal den Weg über eine Schiedsstelle gehen. Je nach Kammerzugehörigkeit Deines Reifenfritzen könntest Du diese Möglichkeit haben. Schau doch mal hier: http://www.kfzgewerbe.de/autofahrer/schiedsstellen.html Klappt das nicht: Anwalt. Man muß sich wehren, denn Dummköpfe wie ich, die sich das bieten lassen sind der Grund dafür, warum sich die Werkstäten so etwas herausnehmen: Die Kunden lassen es ja mit sich machen!



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #4


    Hey, Frechhheit! Vordrängeln gilt nicht! 8-) Na gut, mein Text war länger, deshalb habe ich länger gebraucht. Aber nach allem, was man so hört und liest geht es über die Schiedsstelle nicht nur viel günstiger, es geht auch schneller.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #5

    Moin,


    Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied. Hier wäre eventuell vor Reparatur ein Gutachter nötig gewesen. Durch die Reparatur sind die Beweise hinüber. Leider ist es heute nicht so leicht vor Gericht Recht zu bekommen. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass der Schaden tatsächlich bei der Montage entstanden ist. Es zu wissen reicht nicht! Und wie schon gesagt wurde, es kostet viel Zeit und Geld und es steht zu Anfang nichtmal fest, wie hoch die Chance auf Erfolg ist.


    Zum Vertrauen: Eine gute Werkstatt ist wie ein guter Zahnarzt, den wechselt man möglichst nicht mehr. Da sollte man auch nicht hauptsächlich auf den Preis achten. Irgendjemand macht es immer billiger, aber in welcher Qualität? Zunächst mal sind alle freundlich und kompetent, aber wenn sie Scheiße bauen, dann merkt man erst wirklich an wem man ist.


    Alsdenn

    Einmal editiert, zuletzt von docAmboss ()

  • #6


    Hab das selbst 2 oder 3 mal bei meiner S gemacht, ist absolut kein Ding wenn man die Drehmomente beachtet. Beim Motorrad muss man in jedem Fall konzentrierter und genauer arbeiten, als beim einem Auto, wenn man die Räder ausbaut. Darum ist es empfehlenswert das entweder selbst zu machen, oder den Reifentypen auf die Finger zu schauen.


    Ich würde die Sache meiner Rechtsschutzversicherung übergeben.


    NC700S DCT 2012-2016|34.000 km|Ermax HRA|Pyramid Fenderverlängerung|Garmin Zumo 390LM|SW-Motech Kugelkopf für RAM Mount|Givi Sturzbügel|Givi E21 Seitenkoffer|Givi Topcasehalterung|Held Stinger Tankrucksack|Oxford Premium Sport Heizgriffe|USB|

  • #7

    da hat der promovierte Amboss Recht: Es werden von dem juristisch nicht kundigen Laien immer wieder die selben Fehler gemacht, die seine Ansprüchsgeltendmachung erschweren, wenn nicht sogar zunichte machen.


    Sobald man einem Fehler verursachenden Händler keine Nachbesserungsmöglichkeiten zugesteht und anderweitig reparieren läßt ist Ersterer schon derjenige, der seine Hände in Unschuld waschen wird. Es sei denn, es kann unzweifelsfrei nachgewiesen werden, dass ersterer Händler der Verursacher war. Vermutlich werden beide jeweils dem Anderen den Kostenball zuschieben...


    Mein Moped bekommt jedenfalls kein normaler Reifenfuzzi in die Finger - das geht zum Motorradschrauber. Der sollte besser wissen, was er macht.

    Soichane Sechse wia uns Fünfe gibt's koane Viere, weil mia Drei de zwoa Oanzig'n san


    Historie: Pantheon 125 2T (31' km) und Beverly 125 (44' km), MP3 400 LT (64' km)

  • #8

    Guten Morgen :greetings-waveyellow:


    Meine Reifen werden nur vom Mechaniker meines Vertrauens (Honda) gewechselt.
    Reifen bringe ich mit, kein Problem. Da kann ich auch mal schnell zwischendurch kommen!
    Reifenhändler machen sowieso meißtens nur Auto und das auch nicht immer gut!
    Beim letzten mal meine Alu´s so angezogen, habe sie mit einer Verlängerrung locker machen müssen!
    Aber zu deiner Sache.
    Da hilft nur ein Anwalt, hast Du keinen Verkehrs-Rechtsschutz.
    Ich hoffe für Dich das Du gut aus der Sache raus kommst!

    MfG Spieß 58

  • #9


    Das wäre auch kein Verkehrsrecht sondern, soweit ich weiß, Privatrecht. Daher deckt eine Verkehrsrechtsschutz ala ADAC so einen Fall nicht ab.

  • #10

    Wenn man das schon öfters gemacht hat, kann der Bremssattel an der Schwinge verbleiben, mit Expander gesichert. Auf jeden Fall aber den ABS-Sensor lockern und raus ziehen. Wenn der bei der Montage was abbekommt, ist die Fehlermeldung im Display. Vermute mal, der bekam Kontakt beim Radeinbau. Vielleicht hat das der Monteur alleine gemacht und das ist für Ungeübte eine Fummelei bis alles zueinander passt.
    Gruss Thomas

  • Hey,

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